Ehe- und Scheidungsrecht in der Weimarer Republik
Diese Gesetzeslage wurde die gesamte Weimarer Republik hindurch einerseits vor dem Hintergrund steigender Scheidungszahlen als zu lax, andererseits vor dem Hintergrund der rechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau in der WRV als zu streng diskutiert und kritisiert - ohne, dass es zu einer Reform gekommen wäre. Eine neue Entwicklung war die Forderung nach der Einführung eines allgemeinen "Zerrütungsprinzips", um die Schuldfrage zu vermeiden. Gerade auf katholischer Seite sah man hierin den Wunsch nach einer Erleichterung der Scheidung und damit einen Angriff auf die Ehe als Ganzes. Deshalb sprachen sich die deutschen Bischöfe 1922 grundlegend gegen eine Reform aus. Auch die Zentrumspartei und die Deutschnationalen (DNVP) lehnten jede Reform der Ehe- und Scheidungsgesetze ab. Befürworter der Reform waren die Kommunisten (KPD), die Sozialdemokraten (SPD) und die Demokraten (DDP).
Mit den kürzlich stattgefundenen Verhandlungen bezieht sich Pacelli vermutlich auf die Sitzungen des Rechtspflegeausschusses zur Reform des Ehescheidungsrechts vom 2. Oktober oder 5. November 1929, in denen Anträge der Deutschen Volkspartei (DVP) und der SPD diskutiert wurden.
Sources
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Reichsjustizministerium, 1. Januar 1922, in: Bundesarchiv Berlin, R 3001,
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Bibliography
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SCHUBERT, Werner, Die Projekte der Weimarer Republik zur Reform des Nichtehelichen-,
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