TEI-P5
                        
                             
                        Die dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher
        Anleihen vom 4. Dezember 1926 ergänzte § 27 des genannten Gesetzes vom
        16. Juli 1925. Hierin wurde Wohlfahrtsverbänden eine Wohlfahrtsrente zugesprochen,
        sofern diesen Auslosungsrechte zustanden. Die Besonderheit der Ausführungsbestimmungen liegt
        darin, dass erstmals in § 8 der Verordnung Wohlfahrtsverbände (Spitzenverbände)
        namentlich genannt und damit anerkannt wurden - katholischerseits beispielsweise der
        Deutsche Caritasverband. Dem war eine längere Debatte vorausgegangen, inwieweit Wohlfahrt
        vom Staat oder aus der Gesellschaft heraus organisiert werden sollte. 
                        
                             
                        
                             
                        
                             
                        Online seit 25.02.2019. Als PDF anzeigen
                         
                    
    Reichsgesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925, dritte Verordnung zur Durchführung vom 4. Dezember 1926
Quellen
Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher
            Anleihen vom 4. Dezember 1926, in: Reichsgesetzblatt 1926, Teil I,
            Nr. 64, S. 494-500, in: alex.onb.ac.at (Letzter Zugriff am: 09.05.2018). 
                        Literatur
BOESSENECKER, Karl-Heinz, Wohlfahrtspflege in der Weimarer Republik:
            Zivilgesellschaftliche Akteure oder Vertreter von Partikularinteressen?, in: CEYLAN,
            Rauf / KIEFER, Michael (Hg.), Ökonomisierung und Säkularisierung. Neue Herausforderungen
            der konfessionellen Wohlfahrtspflege in Deutschland, Wiesbaden 2017, S. 7-38, hier
            16 f.
                            Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher
            Anleihen vom 4. Dezember 1926, § 1; Schlagwort
                Nr. 1936 .
.
                             .
.FLIERL, Hans, Freie und öffentliche Wohlfahrtspflege. Aufbau, Finanzierung,
            Geschichte, Verbände, München 21992, S. 151 f.
                            Reichsgesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925; Schlagwort Nr. 1638 .
.
                             .
.SACHSSE, Christoph / TENNSTEDT, Florian, Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland,
            Bd 2: Fürsorge und Wohlfahrtspflege 1871-1929, Stuttgart u. a. 1988,
            S. 152-172.
                        Empfohlene Zitierweise
Reichsgesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925, dritte Verordnung zur Durchführung vom 4. Dezember 1926, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1935, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1935. Letzter Zugriff am: 31.10.2025. 
                    