Deutsche Reparationszahlungen 1918-1932

Die Frage der Reparationen war ein Schwerpunkt der deutschen Außenpolitik in der Weimarer Republik. Sie beeinflusste dabei auch die Innenpolitik des Reichs. Die Debatte um die Reparationsleistungen, die bereits in den Waffenstillstandsvereinbarung vom 11. November 1918 enthalten waren, bekam seit dem Kriegsende in den Staaten der Entente eine starke Eigendynamik. Die deutschfeindliche öffentliche Meinung und die Furcht, trotz des Sieges am Ende die immensen Kriegskosten selbst bestreiten zu müssen, führten zu hohen Forderungen. Diese stießen wiederum im Reich auf scharfe Ablehnung, obgleich die deutsche Führung bei einem Sieg der Entente ähnliche Entschädigungen auferlegt hätte.
Während der Pariser Friedensverhandlungen wurde keine endgültige Lösung der Reparationsfrage gefunden, sondern lediglich festgelegt, dass das Reich bis zum 1. Mai 1921 20 Milliarden Mark in Gold und Sachleistungen abführen müsse. Eine Reparationskommission sollte zugleich bis zu diesem Datum die Höhe der deutschen Leistungen fest- und einen Zahlungsplan vorlegen. Dabei sollte auch die deutsche Seite angehört werden.
Die entsprechenden Verhandlungen zogen sich lange hin. In einem ersten Zahlungsplan von Boulogne vom 22. Juni 1920 wurde die Gesamtsumme der Forderungen auf 269 Milliarden Goldmark festgesetzt, die innerhalb von 42 Jahren zu begleichen war. Auf der Konferenz von Spa vom 5. bis 16. Juli 1920 kam die geplante Anhörung der deutschen Seite zu diesem Plan nicht zustande. Jedoch wurde beschlossen, die Beratungen der Reparationsfrage auf eine Expertenrunde zu übertragen. Diese tagte vom 16. bis 22. Dezember in Brüssel. Bei der Pariser Konferenz des Obersten Rats der Alliierten vom 24. bis zum 29. Januar 1921 wurde anschließend ein neuer Zahlungsplan aufgestellt, der immer noch eine hohe Gesamtsumme von 226 Milliarden Goldmark vorsah, die in 42 Jahren in ansteigenden Raten von 2 bis 6 Milliarden zuzüglich 12 % des Wertes der deutschen Exporte jährlich beglichen werden sollten. Auf der Londoner Konferenz vom 1. bis 7. März 1921 lehnte die Reichsregierung unter Kanzler Constantin Fehrenbach diesen Plan ab. Daraufhin wurden am 8. März Düsseldorf, Duisburg und Ruhrort von der Entente besetzt sowie des Rheinland aus dem deutschen Zollgebiet herausgelöst. Am 27. April 1921 verabschiedeten die Alliierten eine neue Fassung des Pariser Zahlungsplanes. Er sah nun eine Gesamtsumme von 132 Milliarden Mark vor, die in jährlichen Raten von 2 Milliarden Goldmark zuzüglich 26 % des Wertes der deutschen Ausfuhren abzuzahlen waren. Jedoch sollten zunächst nur mit der Tilgung von 50 Milliarden der Gesamtsumme begonnen werden. Der Rest sollte erst fällig werden, sobald die vorgesehenen Finanzierungsquellen dazu ausreichten. Durch das Londoner Ultimatum vom 5. Mai 1921 sollte das Reich zur sofortigen Annahme dieses Planes gezwungen werden.
Das Kabinett Fahrenbach war dazu nicht bereit und trat zurück. Der neue Reichskanzler Joseph Wirth verfolgte nun eine "Erfüllungspolitik", die durch Erfüllung der alliierten Forderungen die Undurchführbarkeit des Zahlungsplanes nachweisen wollte. Wie zu erwarten war das Reich nicht in der Lage, diese Politik durchhalten. Auf der Konferenz von Cannes vom 6. bis 13. Januar 1922 wurde daraufhin vereinbart, im April 1922 in Genua Wege für den Wiederaufbau Ost- und Mitteleuropas zu finden. Frankreich setzte jedoch durch, dass bei der Konferenz von Genua vom 10. April bis zum 19. Mai 1922 die Reparationsfrage ausgeklammert wurde. Deutschland brüskierte die Alliierten zudem mit dem Abschluss des Vertrages von Rapallo vom 16. April 1922 mit der Sowjetunion. Im Juli 1922 war die "Erfüllungspolitik" endgültig gescheitert. Daraufhin eskalierte im Spätherbst 1922 der Konflikt. Als die Forderung der Regierung Wirth um eine Reduzierung der Reparationslast abgelehnt wurde, ließ es die neue Regierung Wilhelm Cunos zu Rückständen bei den Sachleistungen kommen. Aufgrund dessen begann im Januar 1923 die Ruhrbesetzung. Die Regierung Cuno proklamierte den passiven Widerstand, der im September 1923 abgebrochen werden musste.
Die Regierung Gustav Stresemanns lies von dieser konfrontativen Politik ab und beantragte im Oktober 1923 die Überprüfung der deutschen Zahlungsfähigkeit durch unabhängige Sachverständige. Nach Zustimmung der Alliierten berieten von Januar bis April 1924 Finanzexperten der großen Rüstungsgläubiger und der USA unter Vorsitz des US-amerikanischen Bankiers Charles G. Dawes diese Frage. Auf den Konferenzen in London vom 16. bis 31. Juli und vom 6. bis 16. August wurde der sogenannte Dawes-Plan durch die Alliierten und das Reich angenommen. Zwar betrug die Gesamtsumme noch immer 132 Milliarden Goldmark. Jedoch kamen die Alliierten dem Reich bei den Zahlungsmodalitäten entgegen. Insbesondere die Einführung einer internationalen Anleihe zur Währungsstabilisierung führte zur wirtschaftlichen Erholung des Reichs. Ende der 1920er wurden diese Bestimmungen noch einmal angepasst. Unter Vorsitz des US-amerikanischen Industriellen Owen D. Young erarbeitete die Konferenz in Paris vom 11. Februar bis zum 7. Juni 1929 den nach diesem benannten Young-Plan, der bei der Konferenz in Den Haag vom 3. bis 20. Januar 1930 endgültig angenommen wurde. Allerdings wurde er durch die Weltwirtschaftskrise seit Anfang der 1930er hinfällig. 1931 erließ der US-Präsidenten Herbert Hoover ein einjähriges Moratorium. Nach dem Abkommen von Lausanne vom 9. Juli 1932 stellte das Reich die Reparationszahlungen de facto ein, obwohl das Abkommen de iure nie in Kraft trat.
Insgesamt zahlte das Reich von 1924 bis 1932 11,3 Milliarden Goldmark. Hinzu kamen Sachleistungen, deren Goldmark-Wert von Deutschen und Alliierten unterschiedlich geschätzt wurde.
Bibliography
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LINK, Werner, Die Amerikanische Stabilisierungspolitik in Deutschland 1921-1932, 1970.
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Deutsche Reparationszahlungen 1918-1932, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 3034, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/3034. Last access: 22-12-2024.
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