Informativprozess / Kanonischer Prozess

Ist ein Geistlicher durch Wahl, Postulation oder Nomination für das Amt eines Diözesanbischofs designiert, bedarf dieser vor der Amtsübernahme der päpstlichen Bestätigung. Damit diese gewährt werden kann, findet vor der Konfirmation des gewählten, der Admission des postulierten oder der Institution des nominierten Kandidaten der Informativprozess statt, der die Vorgänge bei der Kandidatenfindung und die Tauglichkeit des Kandidaten feststellen soll. Bei außeritalienischen Diözesen erfolgt der Prozess außerhalb der römischen Kurie nach den Anweisungen des Nuntius, des Ordinarius des Kandidaten, eines Nachbarbischofs oder eines anderen Bevollmächtigten. Die angefertigten Unterlagen werden in diesen Fällen nach Rom geschickt und anschließend durch die Konsistorialkongregation im sogenannten Definitivprozess nochmals geprüft. Fällt dieser positiv aus, folgt die Verkündigung der päpstlichen Approbation (die Präkonisation oder wenn der Betreffende bereits Bischof ist, die Translation) im Geheimen Konsistorium.
Bibliography
SÄGMÜLLER, Johannes Baptist, Lehrbuch des katholischen Kirchenrechts, Freiburg im Breisgau 21909, S. 298-305.
Recommended quotation
Informativprozess / Kanonischer Prozess, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 7066, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/7066. Last access: 21-12-2024.
Online since 04-06-2012, last modification 20-01-2020.
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