Politische Klausel

Die politische Klausel eines Staatskirchenvertrags gestand den Landesherren ein Vetorecht bei der Ernennung von Bischöfen zu. Die Frage nach dem politischen Einfluss bei Bischofswahlen war eine gesamteuropäische und betraf auch die evangelischen Landeskirchen.
In Deutschland gab es mit dem Ende der Fürstbistümer im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 endgültig ein Gegenüber von Staat und katholischer Kirche. Die Gestaltung dieses Verhältnisses prägte das ganze 19. und weite Teile des 20. Jahrhunderts. Dreh- und Angelpunkt waren die Bischofsernennungen und hierbei wiederum die Frage nach einer möglichen staatlichen Einflussnahme - festgeschrieben in der sogenannten politischen Klausel.
In Bayern nominierte im 19. Jahrhundert der katholische König die Bischöfe. In Preußen wählten die Domkapitel den Bischof, doch der protestantische König besaß ein Einspruchsrecht. Ähnliche Regelungen galten in der Oberrheinischen Kirchenprovinz in Baden, Württemberg und Hessen. Der Einfluss der Landesherren auf die Domkapitel und damit auf den Ausgang der Bischofswahlen war teilweise enorm und der Papst konnte die Wahl lediglich bestätigen. Hierdurch wurde auch die Fortsetzung der Kulturkämpfe durch die Nichtbesetzung von Bischofsstühlen ermöglicht, die im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts zum Teil zu jahrelangen Sedisvakanzen führte.
Der neue Codex Iuris Canonici von 1917 beanspruchte formell die alleinige Ernennung der Bischöfe durch den Papst (can. 329 § 2 CIC/1917). Dennoch finden sich auch in den nach dem Ersten Weltkrieg geschlossenen Konkordaten politische Klauseln, wie etwa im Lettischen Konkordat von 1922 (Art. IV) oder in dem von Pacelli ausgehandelten Preußenkonkordat von 1929 (Art. 6).
Literatur
BECKER, Hans-Jürgen, Das Problem der Bischofsernennungen in der Kirchengeschichte, in: BRACHER, Karl Dietrich u. a. (Hg.), Staat und Parteien. Festschrift für Rudolf Morsey zum 65. Geburtstag, Berlin 1992, S. 255-273.
Bemühungen der evangelischen Landeskirchen um einen Kirchenvertrag mit dem preußischen Staat 1924-1931; Schlagwort Nr. 14069.
Besetzung der bischöflichen und erzbischöflichen Stühle in Österreich; Schlagwort Nr. 17072.
Fuldaer Bischofskonferenz vom 10.-12. August 1926, Diskussion über die Verhandlungen über ein Konkordat mit Preußen; Schlagwort Nr. 1768.
GATZ, Erwin, Domkapitel und Bischofswahlen in Preußen von 1821 bis 1945, in: Römische Quartalschrift für christliche Altertumskunde und Kirchengeschichte 78 (1983), S. 101-126.
HIRSCHFELD, Michael, Die Bischofswahlen im Deutschen Reiche 1887 bis 1914. Ein Konfliktfeld zwischen Staat und katholischer Kirche vom Ende des Kulturkampfes bis zum Ersten Weltkrieg, Münster 2012.
KAISER, Joseph H., Die Politische Klausel der Konkordate, Berlin 1949.
Konkordat mit Lettland vom 30. Mai 1922; Schlagwort Nr. 18195.
Konkordat mit Preußen von 1929; Schlagwort Nr. 5.
LANDERSDORFER, Anton, Die Bestellung der Bischöfe in der Geschichte der katholischen Kirche, in: Münchener Theologische Zeitschrift. Vierteljahresschrift für das Gesamtgebiet der katholischen Theologie 41 (1990), S. 271-290.
Politische Klausel im Modus vivendi mit der Tschechoslowakei vom 17. Dezember 1927; Schlagwort Nr. 1272.
SCHATZ, Klaus, Bischofswahlen. Geschichtliches und Theologisches, in: Stimmen der Zeit 207 (1989), S. 291-307.
WEBER, Werner, Die politische Klausel in den Konkordaten. Staat und Bischofsamt (Schriften der Akademie für Deutsches Recht, Gruppe Verfassungs- und Verwaltungsrecht 3), Hamburg 1939.
Empfohlene Zitierweise
Politische Klausel, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1758, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1758. Letzter Zugriff am: 23.11.2024.
Online seit 29.01.2018.
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