Document no. 7216
Pacelli, Eugenio to Gasparri, Pietro
Munich, 19 December 1919
Summary
In Bezug auf die in der Depesche Nr. 9954 enthaltene Erklärung weist Pacelli Gasparri darauf hin, dass die Bulle "De salute animarum" und das Breve "Quod de fidelium" nicht von der Reichsverfassung tangiert werden, abgesehen davon, dass die Reichsregierung keine Mitwirkung bei der Besetzung von Benefizien mehr ausüben kann. Diese Änderung entspricht einem auf Recht gestützten Verzicht des Staates und der Ablösung von dessen Leistungen, die aber eine Ablösungsentschädigung voraussetzt. Die noch nicht aufgestellten Grundsätze dieser Ersatzforderung könnten nach Ansicht Pacellis mit der Kirche vereinbart werden. Sollte die Kirche die Außerkraftsetzung alter Konkordate zu nachdrücklich fordern, könnte es sein, dass der Staat den darin vorgesehenen Leistungen nicht mehr nachkommt. Pacelli bittet um Anweisungen, ob er die Erklärung abgeben soll, wie Gasparri ihm befohlen hat. Eine bessere Möglichkeit scheint Pacelli jedoch, allgemein zu behaupten, dass die einseitige Ablösung der Staatsleistungen einen Eingriff in die Rechte der Kirche darstellt, und zwar im Sinne der Stellungnahme der Fuldaer Bischofskonferenz vom 22. bis 24. August 1919. Schließlich bittet Pacelli Gasparri um Verdeutlichung der im verschlüsselten Telegramm Nr. 209 enthaltenen Weisung "das Kapitel soll den Paderborner Bischof postulieren", da nach der Bulle "De salute animarum" zwischen "Wahl" und "Postulation" nicht zu unterscheiden ist.[no subject]
20v
Chiesa
e Stato, la Santa Sede, pure facendo espressa riserva in quanto il fatto ha importato
lesione dei diritti della Chiesa come hanno indicato i Vescovi nella conferenza di Fulda, tuttavia si dichiara disposta a mettersi in relazione con
il governo imperiale ecc. Finalmente, siccome secondo la suddetta
Bolla non si fa distinzione fra "elezione" e "postulazione" supplico V. E. R. a
volermi dare schiarimento circa le parole "Capitolo postuli Vescovo
Paderborn".Pacelli
1↑Rekonstruiert aus Entwurf.
2↑Verschlüsselungsnummer rekonstruiert aus Protokollbuch.
3↑"273" hds. eingefügt von unbekannter Hand.