Imprimatur

Die Imprimatur war eine kirchliche Druckerlaubnis, die die Herausgabe glaubens- und sittengefährlicher Schriftwerke verhindern sollte. Der Name kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "Es möge gedruckt werden".
Leo X. schrieb 1515 für alle Bücher die Druckerlaubnis vor, die 10. Trienter Indexregel weitete dies sogar auf handschriftliche Verbreitung aus. 1897 wurde die Imprimatur in der Konstitution "Officiorum ac munerum" von Leo XIII neu geregelt. Dies ging mit einigen Modifikationen in den CIC/1917 über (cann. 1385-94 CIC/1917): Schriftwerke der theoretischen und praktischen Theologie, Heiligenbilder, Übersetzungen und Neuauflagen zensurpflichtiger Werke benötigten eine Imprimatur. Zur Herausgabe von Schriftwerken mit einfachem, nicht-geistlichem Inhalt bedurften Weltgeistliche dennoch der Zustimmung ihres Ordinarius.
Die Druckerlaubnis war schriftlich zu erteilen, bei Verweigerung sollten dem Autor die Gründe bekannt gegeben werden. Pacelli selbst forderte eine strengere Handhabung der kirchlichen Druckerlaubnis durch die Bischöfe für alle Schriften von Klerikern.
Literatur
BOUR, Hubert / RITTER, Johannes, Imprimatur, in: Lexikon für Theologie und Kirche3 5 (1996), Sp. 441.
HARING, Johann Baptist, Druckerlaubnis, in: Lexikon für Theologie und Kirche 3 (1931), Sp. 465 f.
Imprimatur, in: Typografie-Lexikon, in: www.preussner-grafik-design.de (Letzter Zugriff am: 12.06.2012)
WOLF, Hubert / UNTERBURGER, Klaus (Bearb.), Eugenio Pacelli. Die Lage der Kirche in Deutschland 1929 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte A 50), Paderborn u. a. 2006, S. 58.
Empfohlene Zitierweise
Imprimatur, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 5089, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/5089. Letzter Zugriff am: 27.12.2024.
Online seit 04.06.2012, letzte Änderung am 13.08.2012.
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